Spiel- und Platzordnung

  1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, die den Jahresbeitrag gezahlt haben.
  2. Gespielt wird in üblicher Tennisbekleidung. Die Benutzung von Tennisschuhen ist zwingend vorgeschrieben.
  3. Für entstandene Schäden durch das Benutzen von ungeeigneten Schuhen kann der Verein eine Entschädigung in Rechnung stellen.
  4. Platzreservierungen sind nur als Anwesenheitsreservierungen möglich.
  5. Die Reservierung erfolgt mit den dafür vorgesehenen Magnetstreifen auf der Belegungstafel am Clubhaus.
  6. Ein Platz gilt als belegt, wenn alle Spieler ihre Marke auf der Belegungstafel angebracht haben.
  7. Ein nicht ordnungsgemäß belegter Platz gilt als frei.
  8. Die Magnetstreifen zur Belegung sind nur über die Geschäftsstelle zu erhalten und werden kostenfrei ausgegeben.
  9. Selbst angefertigte Magnetstreifen sind nicht zulässig.
  10. Die Spieldauer beträgt 60 Minuten für ein Einzel und 90 Minuten für ein Doppel/Mixed.
  11. Die erforderliche Zeit für die Platzpflege ist darin enthalten. Ist der Platz anschließend nicht reserviert, kann weitergespielt werden, bis andere Spieler diesen Platz für sich reserviert haben.
  12. Reservierungen sollen zuerst unbespielte Plätze betreffen, erst dann die zur Zeit bespielten Plätze.
  13. Die Belegungsmarken werden nach Spielbeginn nicht weiter geschoben, sondern verbleiben an der ursprünglichen Reservierungsstelle.
  14. Jugendliche spielen ohne Beteiligung von Erwachsenen von Montag bis Freitag nur bis 18.00 Uhr, um berufstätigen Spielern die Abendstunden zu überlassen.
  15. Am Montag und Mittwoch haben jugendliche Spieler auf Platz 1 von 18.00-20.00 Uhr Vorrang vor erwachsenen Spielern. Dieser Zeitblock ist wie ein Mannschaftstraining anzusehen.
  16. Ein Platz ist innerhalb der durch Aushang bekannt gegebenen Zeiten als Trainingsplatz für die Tennisschule reserviert und kann für den allgemeinen Spielbetrieb nur nach Abstimmung mit dem Trainer genutzt werden. Außerhalb dieser Zeiten steht der Platz allen Mitgliedern zur Verfügung.
  17. Ein zweiter Platz darf von der Tennisschule wochentags bis 18.00 Uhr belegt werden, sofern Training von Jugendlichen/Kindern mit einem Trainer dort stattfindet.
  18. Forderungsspiele werden als solche gekennzeichnet und sind in der Spieldauer zeitlich nicht befristet.
  19. Bei Punktspielen werden bis zu 4 Plätze reserviert. Die Spieldauer ist vom Spielverlauf abhängig und insofern ohne zeitliche Begrenzung.
  20. Punktspieltermine werden rechtzeitig vom Sportwart ausgehängt, so dass jedes Mitglied Termin und Uhrzeit im Vorwege erkennen kann.
  21. Für den Punktspielbetrieb gelten die aktuelle Wettspielordnung des Tennisverbandes Niedersachsen-Bremen sowie die Tennisregeln der International Tennis Federation (ITF).
  22. Jeder Spieler ist zuständig für die Platzpflege. Dazu gehört das Bewässern des Platzes vor dem Spiel. Aufgrund entsprechender Wetterlage kann in Ausnahmefällen darauf verzichtet werden.
  23. Nach dem Spiel ist der Platz abzuziehen, kleinere Unebenheiten sind auszubessern und Abfälle sind zu entsorgen.
  24. Festgestellte Mängel, die nicht sofort behoben werden können, werden möglichst zeitnah dem Platzwart -ggf. telefonisch- mitgeteilt.
  25. Das Clubhaus wird nicht mit Tennisschuhen betreten.
  26. Ebenso ist das Rauchen im Gebäude nicht erlaubt.
  27. Die Küche steht allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Wer Geschirr oder Gläser benutzt, sorgt auch dafür, dass anschließend alles Benutzte abgewaschen in den Schränken steht.
  28. Wer als Letzter die Anlage verläßt, sorgt dafür, dass sowohl Clubhaus als auch Eingangstor verschlossen werden.
  29. In den Umkleideräumen wird keine Kleidung zurückgelassen. Der Vorstand und der Platzwart sind berechtigt, zurückgelassene Kleidungsstücke gesondert zu verwahren und nach einer angemessenen Wartezeit zu entsorgen. Ein Herausgabeanspruch von zurückgelassener Kleidung besteht nicht.
  30. Jedes Mitglied auf dem Vereinsgelände ist dringend angehalten, Mängel, Beschädigungen oder Gefährdungen dem Platzwart oder einem anderen Vorstandsmitglied unverzüglich zu melden.
  31. Gastspieler dürfen mit einem Mitglied bis zu 5 mal pro Jahr auf der Anlage spielen. Die Gastgebühr beträgt 5,00 €. pro Spiel für Erwachsene und 2,50 € für Jugendliche.
  32. Jeder Gast wird vor Spielbeginn vom Mitglied in das ausliegende Gäste-Heft eingetragen. Der Gastbeitrag wird zum Saisonende beim Mitglied durch Lastschrift eingezogen.
  33. Für Gastspieler und Schüler der Tennisschule, die nicht Mitglied des btc sind, gilt diese Tennisordnung gleichermaßen. Für die Tennisschule gilt der abgeschlossene Kooperationsvertrag. Die Gästeregelung für Nicht-Mitglieder ist dort gesondert geregelt.

Aktualisierte Fassung vom Juli 2020